Pressemitteilung zur Verlängerung der Einreichungsfrist zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025
Noch bis einschließlich 15. Juli 2024 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2025 möglich. Die branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert. In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung findet am 26. Februar 2025 im Kongresszentrum des Bundes in Berlin statt.
Ein cleverer Onboarding-Prozess, ein revolutionäres Sicherheitssystem, technische Hilfsmittel zur Arbeitserleichterung – Maßnahmen wie diese sind in den vergangenen fünfzehn Jahren bereits mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet worden. Unternehmen aller Größen und Branchen, aber auch Einzelpersonen haben zahlreiche überzeugende Konzepte realisiert, um sich und ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Erklärtes Ziel ist, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.
Der DASP ist die höchste Wertschätzung dieser Konzepte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Als wichtigste nationale Auszeichnung im Arbeitsschutz ist der Deutsche Arbeitsschutzpreis mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert. Die vorgestellten Konzepte sollen andere inspirieren und im Idealfall für möglichst viele Unternehmen adaptierbar sind. Prämiert werden vier vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen:
- in der Kategorie „Strategisch“: weitreichende Managementlösungen
- in der Kategorie „Betrieblich“: kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene
- in der Kategorie „Kulturell“: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
- in der Kategorie „Persönlich“: Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit des Einzelnen betreffen
Die Einreichungen werden von einer unabhängigen Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft geprüft, zwölf Konzepte werden für eine Auszeichnung nominiert. Am 26. Februar 2025 wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis in einem festlichen Rahmen im Konferenzzentrum des Bundes in Berlin verliehen. Erst dort erfolgt die Bekanntgabe der vier Gewinnerinnen und Gewinner.
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Plattform zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland.
Pressekontakte:
Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK)
Susanne Bühler, Tel. 030/51548-4543, E-Mail: buehler.susanne@baua.bund.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressestelle, Tel.: 030/18 527 21 90, E-Mail: presse@bmas.bund.de
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stefanie Neuffer, Tel.: 0711/123-2876, E-Mail: stefanie.neuffer@wm.bwl.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Stefan Boltz, Tel.: 030/13001-1414, E-Mail: presse@dguv.de
Wettbewerbsbüro Deutscher Arbeitsschutzpreis
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